Wie können bestehende Arbeitszeitmodelle neben den neu definierten Richtlinien betreffend Homeoffice durch die gemachten Erfahrungen kurz- und langfristig verändert und optimiert werden? Und welche Erfahrungen haben Eltern mit noch zu betreuenden Kindern im Homeoffice gemacht? Diese und weitere Fragen habe ich die Regierung mit einer Schriftlichen Anfrage betreffend Homeoffice gestellt.
Als Massnahme zum Schutz der Arbeitnehmenden wurde im Zuge der Corona Pandemie dort, wo es möglich war, schweizweit eine Homeoffice-Pflicht eingesetzt. Dies galt auch für die Angestellten der Verwaltung Basel-Stadt. Per 3. Februar 2022 hat der Bundesrat die Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Durch die plötzliche und teilweise massive Änderung der Arbeitsbedingungen hat sich auch vieles für die Angestellten verändert. Deshalb hat die Stadt Zürich einige Familien zum Thema Homeoffice befragt, wie sie auf ihrer Homepage beschreibt. Auf der Seite wird auch darauf hingewiesen, dass Studien eine Produktivitätssteigerung durch Homeoffice belegen. Ein Vorteil vom Homeoffice ist sicher, dass Wege eingespart werden können. Soziale Aspekte und Teamarbeiten kommen aber zu kurz. Es gibt noch sehr viel mehr Vorteile und Nachteile des Arbeitens von zu Hause aus. Sicher ist, dass mit den generierten Erfahrungswerten neue Arbeitsmodelle kreiert werden können und sollten. Bestehende Arbeitsmodelle können flexibler bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitsort gestaltet werden zu Gunsten von Effizienz der Leistung und Lebensqualität der Arbeitnehmenden. Es gilt nun, zu definieren, wie man mit Homeoffice weiterfährt. Die neuen Richtlinien betreffend Homeoffice für Mitarbeitende des Kantons, die per 23. Februar 2022 in Kraft getreten sind, sind sicher ein guter Schritt in die Richtung eines Arbeitsmodells der Zukunft. Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Im März 2021 haben Johannes Sieber (GLP) und ich eine Motion betreffend "Verbot von Konversionstherapien in Basel-Stadt" eingereicht. Noch immer gibt es religiöse Gemeinschaften, die davon ausgehen, Homosexualität sei eine Krankheit, die geheilt werden müsse. Homosexuelle Menschen, die in diesen Gemeinschaften leben, werden dann Therapien unterzogen, um geheilt zu werden. Wollen sie dies nicht, werden sie der Gemeinschaft verwiesen. Betroffene geben das in den allermeisten Fällen nicht an. Entweder weil sie noch in der Gemeinschaft leben und Angst vor den Folgen haben, oder weil sie zwar nicht mehr in der Gemeinschaft leben, dennoch ihre Familie nicht verunglimpfen wollen.
Schon der Vorstoss 2019 zu Konversionstherapien, der von mir eingereicht wurde, hat deutlich gemacht, dass die Regierung diese Therapieform zwar nicht toleriert, aber nur wenig Handhabe hat, etwas dagegen zu tun. Deshalb war diese Motion notwendig. Am 20. Mai 2021 wurde die Motion im Grossen Rat mit 67 Ja-Stimmen zu 22 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen überwiesen. Es war eine emotionale Diskussion mit teilweise erschreckenden Statements. So votierten Einzelne aus dem bürgerlichen Lager, warum man etwas verbieten müsse, wenn es keine bekannten Fälle dazu gäbe. Wir könnten nicht beweisen, dass Konversionstherapien tatsächlich durchgeführt würden, also brauche es auch kein Verbot dazu, das Basel alleine sowieso nicht erlassen könne. Auch das Argument, wir wollten Coachings für Menschen verbieten, die dies gerne in Anspruch nehmen wollten, wurde vorgebracht. Am Erschreckensten war aber die Wortmeldung eines Parlamentariers aus der SVP, der ernsthaft meinte, die Motion sei diskriminierend, weil «Homosexuelle dann nicht mehr zu einer zufriedenen Heterosexualität finden» könnten. Dafür gab es viele gute und dem Thema gegenüber wohlwollende und unterstützende Voten aus dem linken und grünen, aber auch aus dem bürgerlichen Lager. Mein Votum: Psychologische Hilfe bei psychischen Problemen zu erhalten, hat nichts mit Konversionstherapien zu tun. Ich kenne eine Frau, die sich das halbe Leben kaputt bemüht hat nach den tradierten Normvorstellungen ihrer Kirche und in einer heterosexuellen Beziehung zu leben, obwohl sie lesbisch ist. Natürlich hatte sie dadurch Identitätsprobleme. Aber es unterliegt nicht der freien Entscheidung, welche Orientierung wir haben und eine Therapie zur Umpolung der Orientierung und Identität funktioniert nicht. Dennoch werden solche Therapien nach wie vor auch in der Schweiz durchgeführt. Und statt dass betroffene Personen Unterstützung in ihrer Gemeinde erhalten oder auch psychische Begleitung durch Profis, um zu ihrer Orientierung und/oder Identität stehen zu können, erhalten sie Konversionstherapien. Männer und Frauen werden dann darin therapiert, wie Heterosexualität in einer Idealvorstellung der Auftraggeber funktioniert, wie sie sich kleiden und verhalten müssen, wie sprechen, wie leben und was sich innerhalb dieser Norm nicht gehört. Offensichtlich benötigen wir eine gesetzliche Grundlage, um Menschen vor willkürlicher Stigmatisierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, die niemandem schadet, schützen zu können. Konversionstherapien müssen im Sinne eines Opferschutzes verboten werden. Der Link zum Geschäft: Link Kein anderer meiner Vorstösse hat bis jetzt für soviel Furore gesorgt wie dieser. Sämtliche (Basler) Medien haben darüber berichtet, auf Social Media sürmte ein Shitstorm gegen Tonja Zürcher und mich. Warum? Weil wir dafür plädierten, die Redezeiten von Männern und Frauen im Grossen Rat zu messen und sich Massnahmen zu überlegen, wie die Dauer der Redezeit geschlechtergerechter verteilt sein könnte. Der Vorstoss wurde zwar nicht überwiesen, hat aber für viele Diskussionen gesorgt und - neben vielen negativen - auch positive und nachhaltige Reaktionen ausgelöst. Hier der Vorstoss im Wortlaut:
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Michela Seggiani, lic.phil.Geboren und aufgewachsen in Basel. Seit 2019 Unternehmerin mit "Seggiani Consulting", SP Politikerin im Grossen Rat und seit Januar 2023 Fraktionspräsidentin der SP Basel-Stadt. Archiv
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